Barrierefreies Reisen

Wir möchten Sie bei der Planung und Durchführung Ihrer Reise unterstützen, um den Ablauf so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Folgende Einrichtungen sind vorhanden:

  • Barrierefreie Website
  • Halteplätze vor dem Terminal zum Be- und Entladen
  • 10 behindertengerechte Stellplätze im Parkhaus (Ebene 2), weitere auf dem Parkplatz P1 und in der Kurzparkzone
  • Medical Lift für den bequemen Transport ins Flugzeug
Bitte melden Sie Ihre Bedürfnisse schon während der Buchung direkt bei der Fluggesellschaft an.
Der Flughafen Saarbrücken bietet Fluggästen mit Behinderung und Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität einen Betreuungsservice nach Bestimmung der  EU-Verordnung Nr. 1107/2006 an. 

Folgende internationale Einstufungen helfen Ihnen, den Grad Ihrer Einschränkung selbst zu bestimmen:

BLND (Blind):
Der Fluggast ist blind oder sehbehindert.
DEAF (Deaf):
Der Fluggast ist gehörlos oder hörgeschädigt.
BLND-DEAF (Blind-deaf):
Der Fluggast ist blind und gehörlos.
DPNA (Disabled Passenger with intellectual or developmental disability needing assistance):
Fluggäste mit geistiger Einschränkung oder Lernschwierigkeiten, die Hilfe benötigen.
WCHC (Wheelchair Cabin Seat):
Der Fluggast benötigt immer einen Rollstuhl. Auch im Flugzeug kann er sich nicht ohne fremde Hilfe bewegen. Er führt einen eigenen Rollstuhl mit.
WCHS (Wheelchair Steps):
Der Fluggast kann keine Treppen steigen, aber kurze Strecken zu Fuß zurücklegen.
WCHR (Wheelchair Ramp):
Der Fluggast benötigt in der Regel keinen Rollstuhl bzw. nur, um längere Wegstrecken zu überbrücken. Er kann selbstständig Treppen steigen.
Hinweis: Bei Reisen mit batteriebetriebenem Rollstuhl melden Sie bitte den eingesetzten Batterietyp schon während der Buchung direkt bei der Fluggesellschaft an.
Gel- und Trockenbatterien können im Rollstuhl verbleiben, jedoch müssen die Batterien gesichert und abgeklemmt, sowie die Pole isoliert werden.
Aus Sicherheitsgründen sind für Rollstühle mit Nassbatteriebetrieb besondere Maßnahmen erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich bei der Fluggesellschaft.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
Qualitätsstandards der Hilfeleistung für Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität
Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments
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